3 + 2
Praktische Umsetzung des Jugendschutzes, vor allem im Bereich der Abgabe und des Konsums von Alkohol: Auflagen der Gemeinde für Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen
Projektentwicklung und -durchführende, KooperationspartnerInnen
Auf der Basis von „5 von 12“ entwickelt durch „Guat beinand’!“- Trägergruppe Übersee/Chiemsee, Leiter Anton Stefanutti
Bereiche
Gemeinde
Zielgruppe
Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen / Vereine
Typ
Auflagen-Regelwerk der Gemeinde/ des Ordnungsamtes
Laufzeit
Gilt ab Beschluss des Gemeinderates
Beteiligte
Gemeinderat, Bürgermeister, Jugendbeauftragte
Zielsetzung
Praktische Umsetzung des Jugendschutzes, v.a. im Bereich der Abgabe und des Konsums von Alkoholika.
Kurzbeschreibung/ Ablauf und Inhalt
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus müssen sich Veranstalter zur Einhaltung von fünf Auflagen verpflichten. Zwei dieser Auflagen sind festgelegt, drei weitere Auflagen können aus einem Katalog von 10 Vorschlägen ausgewählt werden (2 + 3)
Materialien
Text „2 + 3“
Evaluation und Fazit
Erste sehr positive Rückmeldungen aus den Gemeinden Übersee, Kirchanschöring und Unterwössen, die mit dieser Regelung arbeiten. Kaum mehr Probleme mit betrunkenen Jugendlichen nach Festveranstaltungen.
Kontakt
Caritas-Zentrum Traunstein, Fachambulanz für Suchtkranke
Ansprechpartner: Hans Kurz
Herzog-Wilhelm-Str. 20, 83278 Traunstein
Tel. 0861-9887741
hkurz@caritasmuenchen.de
fachambulanz-ts@caritasmuenchen.de

