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Praktische Umsetzung des Jugendschutzes, vor allem im Bereich der Abgabe und des Konsums von Alkohol: Auflagen der Gemeinde für Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen

Projektentwicklung und -durchführende, KooperationspartnerInnen

Auf der Basis von „5 von 12“ entwickelt durch „Guat beinand’!“- Trägergruppe Übersee/Chiemsee, Leiter Anton Stefanutti

Bereiche

Gemeinde

Zielgruppe

Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen / Vereine

Typ

Auflagen-Regelwerk der Gemeinde/ des Ordnungsamtes

Laufzeit

Gilt ab Beschluss des Gemeinderates

Beteiligte

Gemeinderat, Bürgermeister, Jugendbeauftragte

Zielsetzung

Praktische Umsetzung des Jugendschutzes, v.a. im Bereich der Abgabe und des Konsums von Alkoholika.

Kurzbeschreibung/ Ablauf und Inhalt

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus müssen sich Veranstalter zur Einhaltung von fünf Auflagen verpflichten. Zwei dieser Auflagen sind festgelegt, drei weitere Auflagen können aus einem Katalog von 10 Vorschlägen ausgewählt werden (2 + 3)

Materialien

Text „2 + 3“

Evaluation und Fazit

Erste sehr positive Rückmeldungen aus den Gemeinden Übersee, Kirchanschöring und Unterwössen, die mit dieser Regelung arbeiten. Kaum mehr Probleme mit betrunkenen Jugendlichen nach Festveranstaltungen.

Kontakt

Caritas-Zentrum Traunstein, Fachambulanz für Suchtkranke
Ansprechpartner: Hans Kurz
Herzog-Wilhelm-Str. 20, 83278 Traunstein
Tel. 0861-9887741
hkurz@caritasmuenchen.de
fachambulanz-ts@caritasmuenchen.de