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5 von 12

Praktische Umsetzung des Jugendschutzes: Auflagen der Gemeinde für Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen

Projektentwicklung und -durchführende, KooperationspartnerInnen

Idee von Suchtpräventionsstelle Tirol, Gerhard Gollner. Kooperationspartner / TRAPEZ / Jugendamt im LRA Traunstein, Kreisjugendpflegerin. Durchführung: Hans Kurz, Ulli Himstedt

Bereiche

Gemeinde

Zielgruppe

Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen

Typ

Auflagen der Gemeinde

Laufzeit

Gilt ab Beschluss des Gemeinderates

Beteiligte

Bürgermeister, Gemeinderäte, v.a. die Jugendbeauftragten aus den Gemeinde-/Stadträten

Zielsetzung

Praktische Umsetzung des Jugendschutzes, v.a. im Bereich der Abgabe und des Konsums von Alkoholika

Kurzbeschreibung/ Ablauf und Inhalt

Veranstalter müssen aus einem Katalog von 12 Auflagen 5 Auflagen benennen, die sie verbindlich einhalten müssen. Varianten sind möglich, z.B. werden 2 Auflagen verpflichtend gemacht, aus den restlichen 10 müssen von den Veranstaltern 3 Auflagen ausgewählt werden, die ebenfalls eingehalten werden müssen.

Materialien

Text „5 von 12“, Varianten aus verschiedenen Gemeinden

Evaluation und Fazit

Erste Rückmeldungen sind positiv im Bezug auf Rückgang von Vandalismus nach Festen. Auch wurden wesentlich weniger Alkopops auf Veranstaltungen angeboten. Aussagekräftige Rückmeldungen sind im Herbst 05 zu erwarten, wenn die zwischenzeitlich von vielen Kommunen beschlossenen Regelungen wirksam geworden sind.

Kontakt

Caritas-Zentrum Traunstein, Fachambulanz für Suchtkranke
Ansprechpartner: Hans Kurz
Herzog-Wilhelm-Str. 20, 83278 Traunstein
Tel. 0861-9887741
hkurz@caritasmuenchen.de
fachambulanz-ts@caritasmuenchen.de