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Praktische Umsetzung des Jugendschutzes: Auflagen der Gemeinde für Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen
Projektentwicklung und -durchführende, KooperationspartnerInnen
Idee von Suchtpräventionsstelle Tirol, Gerhard Gollner. Kooperationspartner / TRAPEZ / Jugendamt im LRA Traunstein, Kreisjugendpflegerin. Durchführung: Hans Kurz, Ulli Himstedt
Bereiche
Gemeinde
Zielgruppe
Veranstalter von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen
Typ
Auflagen der Gemeinde
Laufzeit
Gilt ab Beschluss des Gemeinderates
Beteiligte
Bürgermeister, Gemeinderäte, v.a. die Jugendbeauftragten aus den Gemeinde-/Stadträten
Zielsetzung
Praktische Umsetzung des Jugendschutzes, v.a. im Bereich der Abgabe und des Konsums von Alkoholika
Kurzbeschreibung/ Ablauf und Inhalt
Veranstalter müssen aus einem Katalog von 12 Auflagen 5 Auflagen benennen, die sie verbindlich einhalten müssen. Varianten sind möglich, z.B. werden 2 Auflagen verpflichtend gemacht, aus den restlichen 10 müssen von den Veranstaltern 3 Auflagen ausgewählt werden, die ebenfalls eingehalten werden müssen.
Materialien
Text „5 von 12“, Varianten aus verschiedenen Gemeinden
Evaluation und Fazit
Erste Rückmeldungen sind positiv im Bezug auf Rückgang von Vandalismus nach Festen. Auch wurden wesentlich weniger Alkopops auf Veranstaltungen angeboten. Aussagekräftige Rückmeldungen sind im Herbst 05 zu erwarten, wenn die zwischenzeitlich von vielen Kommunen beschlossenen Regelungen wirksam geworden sind.
Kontakt
Caritas-Zentrum Traunstein, Fachambulanz für Suchtkranke
Ansprechpartner: Hans Kurz
Herzog-Wilhelm-Str. 20, 83278 Traunstein
Tel. 0861-9887741
hkurz@caritasmuenchen.de
fachambulanz-ts@caritasmuenchen.de

