LEBE!
Übergreifendes Konzept zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes
Projektentwicklung und -durchführende, KooperationspartnerInnen
Kreisjugendamt, Polizei, gemeindliche Jugendpflege im Landkreis
Bereiche
Veranstaltungen, Gaststätten, Kneipen und „Orte“, an denen sich Jugendliche vor allem abends und am Wochenende aufhalten und wo gewöhnlich der Alkoholkonsum im Vordergrund steht.
Zielgruppe
Jugendliche
Typ
Dauerhafte, breite und jederzeit erweiterbare Jugendschutzbasis
Laufzeit
Seit 2007
Beteiligte
Kreisjugendamt, Polizei, gemeindliche Jugendpflege im Landkreis, Ordnungsämter, Vereine, Gastwirtschaften, Supermärkte, Tankstellen, andere Veranstalter
Zielsetzung
Jugendlichen Alternativen zum Alkoholkonsum aufzuzeigen, „Nein-sagen“ lernen, eigene Grenzen erfahren, Verantwortung für sich und andere übernehmen...
Kurzbeschreibung/Ablauf und Inhalt
Jugendliche sollen Alternativen zum übermäßigen Alkoholkonsum erkennen. Die Saftbar vermittelt dabei Spaß am Cocktailmixen – auch ohne Alkohol. Das Duselkabinett zeigt greifbar Gefahren des Alkoholkonsums auf und vermittelt auch, dass für einen Freund schnell mal Verantwortung übernommen werden muss. Die Autofahrermünze ist eine sehr beliebte Aktion: Vor jeder Party wird die Münze geworfen und so festgelegt, wer die anderen heimfährt – und daher nüchtern bleiben muss.
In Kooperation mit den Ordnungsämtern findet die Gestattung von Veranstaltungen statt. Das Jugendamt macht konkrete Auflagen zum Jugendschutz – dies in Form einer Beratungsbroschüre und mit einem konkreten Ansprechpartner für Jugendschutzfragen vor Ort, der vom Veranstalter gestellt wird. Auch die Polizei bietet an, jeden Veranstalter vor der „Party“ zu beraten.
Supermärkte und Tankstellenbesitzer gehen eine Selbstverpflichtung ihrer Wahl ein. Sie müssen über das Jugendschutzgesetz hinaus weitere Bestimmungen einhalten, z.B., dass sie an Jugendliche gar keinen Alkohol verkaufen, etc. Dazu können sie aus einem Katalog „zusätzliche Selbstverpflichtungen“ auswählen. Um Diskussionen mit uneinsichtigen Jugendlichen zu vermeiden, gibt es sog. „Diskussionsstopperkarten“. Gastwirte werden regelmäßig geschult und auch sie haben die ge- nannten Karten zur Verfügung, wenn Jugendliche Alkohol kaufen wollen – es vom Alter her aber noch nicht dürfen.
Materialien
Verschiedene Flyer und Broschüren
Evaluation und Fazit
Die Aktionen kommen gut bei den Jugendlichen an. Die Profis kommen gut mit den Klienten und Kooperationspartnern ins Gespräch – die gute Vernetzung erspart viel Arbeit.
Kontakt
Kreisjugendamt Ebersberg
Ansprechpartnerin: Daniela Scherbel
Eichthalstr. 1, 85560 Ebersberg
Tel. 08092-823311
daniela.scherbel@lra-ebe.bayern.de

